Reiserücktritt von Billigflug oft kostspielig und bürokratisch

Kann man eine Reise nicht wie geplant antreten und muss die gebuchten Flüge stornieren, ist dies in der Regel mit einem sehr hohen finanziellen Verlust verbunden.
Den für die Flugtickets gezahlten Preis erhält man meistens nicht zurück und zusätzlich fallen auch noch die sehr hohen Nebenkosten an.
Der größte Teil der Fluggesellschaften zahlen durchschnittlich nur 56 Prozent an den Kunden zurück.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des ADAC. Der Club untersuchte die Erstattungspraxis von insgesamt 15 Fluggesellschaften.
Die Riege der Billigflieger fiel in diesem Test besonders negativ auf.
Ryanair liefert dabei die größte Dreistigkeit gegenüber dem Kunden. Bei einer Stornierung dieser Flugtickets erhält man überhaupt keine Rückzahlung.

 

 

 

ESTA-Anmeldung für Flüge in die USA

Wenn man in die USA fliegen möchte, muss man jetzt an der sogenannten ESTA-Anmeldung teilnehmen.
Auch deutsche Touristen, die in die USA einreisen möchten können sich dieser Anmeldung nicht mehr entziehen.
Diese Anmeldung braucht man aber nur vornehmen, wenn man über kein VISA für die Vereinigten Staaten verfügt. Beim ESTA-Verfahren werden persönliche Daten über die einreisende Person gesammelt und an US-Behörden übermittelt.
Deutsche Touristen, die in die USA fliegen möchten, sollten sich vor dem Flug per ESTA-Verfahren online registrieren.
Das Verfahren ist nicht ganz neu, es gab es auch bisher schon.
Man hatte auch bisher schon die Möglichkeit sich auf der offiziellen Internetseite "https://esta.cbp.dhs.gov" zu registrieren, was auch verlangt wurde.

 

 

 

Online-Bezahlung von Flügen

Sehr viele Flugpassagiere buchen in der heutigen zeit ihre Flüge über das Medium Internet.
wenn man diesen unkomplizierten Service der meisten Airlines nutzen möchte, benötigt man eine Kreditkarte.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man über eine LBB Visa Kreditkarte oder über eine schufafreie Kreditkarte verfügt. Akzeptiert werden in der Regel alle gängigen und weltweit akzeptierten Kreditkarten.
Die Technik hat manchmal auch ihre Tücken und so kann es vorkommen, dass eine Zahlung mit Kreditkarte einmal nicht funktioniert.
Sollte dieser Umstand einmal eintreten, dürfen Fluggesellschaften die vom Passagier reservierten Plätze nicht einfach anderweitig vergeben.
Die Fluggesellschaft muss in solch einem Fall mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und ihn darüber informieren.
Zusätzlich muss dem Kunden eine Frist eingeräumt werden einen neuen bezahlversuch zu starten.